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Teil 1 Analyse von der neoom BEG

  • Autorenbild: Georg Aminger
    Georg Aminger
  • 2. Feb.
  • 2 Min. Lesezeit

Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) bieten eine innovative Möglichkeit, Strom gemeinschaftlich zu erzeugen, zu nutzen und wirtschaftlich zu optimieren. Eine der bekanntesten Plattformen in Österreich ist die von neoom, die mit attraktiven Einspeise- und Bezugspreisen wirbt. Doch lohnt sich die Teilnahme wirklich? In diesem Beitrag analysieren wir die Konditionen und zeigen eine Beispielrechnung.

Weitere Informationen sind auf der offiziellen Webseite von neoom verfügbar: neoom Bürgerenergiegemeinschaft.

Die Tarife von neoom

Die Bürgerenergiegemeinschaft von neoom bietet einen einheitlichen Bezugstarif sowie Einspeisetarif von 12 Cent/kWh brutto (10 Cent/kWh netto). Neben diesen Grundpreisen fallen jedoch Gebühren an, die sich nach der verbrauchten bzw. eingespeisten Strommenge staffeln:

Verbrauch / Einspeisung

Gebühr brutto (ct/kWh)

Gebühr netto (ct/kWh)

1 - 500 kWh

2,4

2,0

501 - 1500 kWh

1,8

1,5

Ab 1501 kWh

1,2

1,0

Diese Gebühren werden sowohl für eingespeisten als auch für bezogenen Strom berechnet. Zudem ist eine Kaution von 50 € pro Bezugszählpunkt zu entrichten. Zusätzlich wird eine Standortgebühr von 3 € pro Quartal erhoben, wobei maximal drei Zählpunkte pro Standort berücksichtigt werden. Ab vier Zählpunkten wird die Standortgebühr ein weiteres Mal verrechnet.

Beispielrechnung für 5000 kWh

Um zu veranschaulichen, welche Kosten bzw. Einnahmen anfallen, betrachten wir ein Szenario mit 5000 kWh eingespeistem Strom pro Jahr:

Verbrauchsmenge (kWh)

Gebühr brutto (EUR)

Gebühr netto (EUR)

Vergütung brutto (EUR)

Vergütung netto (EUR)

500 x 2,4 ct

12,00

10,00

60,00

50,00

1000 x 1,8 ct

18,00

15,00

120,00

100,00

3500 x 1,2 ct

42,00

35,00

420,00

350,00

Gesamt

72,00 EUR

60,00 EUR

600,00 EUR

500,00 EUR

Einnahmen aus der Einspeisung

Berechnungsschritt

Betrag (EUR)

5000 kWh x 10 ct/kWh

500 EUR

Abzug der Gebühren

-60 EUR

Standortkosten (4 Quartale x 3 EUR)

-12 EUR

Netto-Ergebnis

428 EUR

Effektiver Tarif (ct/kWh)

8,56

Für Privatpersonen ohne Vorsteuerabzug (zusätzliche USt auf Gebühren: 12 EUR)

414 EUR

Effektiver Tarif für Privatpersonen (ct/kWh)

8,28

Kosten für den Bezug aus der BEG

Berechnungsschritt

Betrag (EUR)

5000 kWh x 10 ct/kWh

500 EUR

Gebühren

60 EUR

Standortkosten (4 Quartale x 3 EUR)

12 EUR

Gesamtkosten netto

560 EUR

Zzgl. 20% USt

672 EUR

Standortgebühr

12 EUR

Gesamtbetrag

684 EUR

Effektiver Tarif für Privatpersonen (ct/kWh)

13,68

Die Kaution von 50 EUR wird einmalig verrechnet.


Fazit

Die Bürgerenergiegemeinschaft von neoom bietet eine transparente Möglichkeit, Strom gemeinschaftlich zu nutzen. Während der beworbene Tarif von 10 ct/kWh netto für Einspeisung und Bezug attraktiv erscheint, sollten Teilnehmer die anfallenden Gebühren genau prüfen. Die gestaffelten Gebühren, die Standortgebühr sowie die Kaution können die tatsächliche Vergütung senken. Wer eine hohe Einspeisemenge hat oder Strom aus der BEG bezieht, sollte eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsprüfung durchführen. Trotz der zusätzlichen Kosten bleibt das Modell für viele Nutzer eine interessante Alternative zum klassischen Strombezug und kann sich insbesondere bei hoher Eigenverbrauchsquote rechnen.

Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Webseite von neoom: neoom Bürgerenergiegemeinschaft.

Hast du bereits Erfahrungen mit einer Bürgerenergiegemeinschaft gemacht? Teile deine Meinung in den Kommentaren!


Quelle:

Tarifblatt vom 2.2.2025



 
 
 

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