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Netzanschluss von PV-Anlagen einfach erklärt

  • Autorenbild: Georg Aminger
    Georg Aminger
  • 27. Sept.
  • 1 Min. Lesezeit

Wer eine Photovoltaikanlage errichten möchte, muss diese an das öffentliche Netz anschließen lassen. Der Leitfaden der E-Control zeigt, wie dieser Netzanschluss in der Praxis funktioniert – von kleinen Dachanlagen bis zu großen Freiflächenanlagen.

Wer eine Photovoltaikanlage errichten möchte, muss diese an das öffentliche Netz anschließen lassen. Der Leitfaden der E-Control zeigt, wie dieser Netzanschluss in der Praxis funktioniert – von kleinen Dachanlagen bis zu großen Freiflächenanlagen.


Die wichtigsten Punkte


  • Vereinfachter Netzzutritt: Für PV-Anlagen bis 20 kW gibt es ein vereinfachtes Verfahren (§17a ElWOG). Hier reicht eine Anzeige beim Netzbetreiber, die Genehmigung erfolgt automatisch, wenn innerhalb von 4 Wochen keine Ablehnung kommt.

  • Netzzutrittsentgelt: Einmalige Gebühr für den Netzanschluss. Diese richtet sich nach der Leistung der Anlage (Engpassleistung):

    • bis 20 kW → 10 €/kW

    • 21–250 kW → 15 €/kW

    • 251–1.000 kW → 35 €/kW

    • 1.001–20.000 kW → 50 €/kW

    • >20.000 kW → 70 €/kW

  • Kostenersparnis: Liegt die Leistung der PV-Anlage unter der bereits vereinbarten Anschlussleistung, entfällt das Netzzutrittsentgelt.

  • Smart Meter: Für neue Anlagen wird die Installation eines intelligenten Messgeräts empfohlen bzw. vorgeschrieben.


Das Ziel: Rechtssicherheit, Transparenz und einfache Verfahren für Betreiber von PV-Anlagen – egal ob Einfamilienhaus, Gewerbe oder Industrie.


 
 
 

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