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AutorenbildGeorg Aminger

Brandschutz im Zusammenhang mit Batteriespeichern und PV-Anlagen

Brandschutz: Ein wichtiger Aspekt

Bei der Installation von Photovoltaik (PV)-Systemen in Kombination mit Batteriespeichern wird der Brandschutz zu einem entscheidenden Aspekt. Die Integration dieser Systeme stellt spezifische Herausforderungen und Risiken dar, die durch die Einhaltung aktualisierter Brandschutzrichtlinien gemindert werden können.

OIB-Richtlinie 2: Wichtige Punkte

Das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) hat aktualisierte Richtlinien herausgegeben, um die Brandrisiken im Zusammenhang mit Batteriespeichern und PV-Systemen zu adressieren. Die relevanten Punkte der OIB-Richtlinie 2, insbesondere aus Abschnitt 3.9, heben die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Installation und Sicherheitsmaßnahmen hervor:

  1. Räume mit erhöhter Brandgefahr (3.9.1)

  • Räume, die für Heizungen, Brennstofflager, Abfallsammelstellen und Batteriespeicher für stationäre Batterieanlagen genutzt werden, gelten in jedem Fall als Räume mit erhöhter Brandgefahr.

  1. Batterieräume und Anforderungen (3.9.12)

  • Abweichend von Punkt 3.9.1 ist ein Batterieraum nicht erforderlich für:

  • Stationäre Batterieanlagen mit einem Energieinhalt bis höchstens 3 kWh.

  • Stationäre Batterieanlagen mit einem Energieinhalt bis höchstens 20 kWh, die nach den anerkannten Regeln der Technik für Sicherheitsanforderungen geprüft sind, in Gebäuden der Gebäudeklasse 1 sowie in Reihenhäusern der Gebäudeklasse 2, wobei im Aufstellungsraum ein unvernetzter Rauchwarnmelder angeordnet sein muss.

  • Stationäre Batterieanlagen mit einem Energieinhalt bis höchstens 100 kWh, die nach den anerkannten Regeln der Technik für Sicherheitsanforderungen geprüft sind und für die in einem anerkannten Test nachgewiesen wird, dass ein „thermal runaway“ einer Zelle zu keinem Brandausbruch der Batterieanlage führt.

Thermal Runaway: Erklärung und Bestätigung

Der Thermal Runaway ist eine kritische Sicherheitsbedenken bei Batteriespeichern. Es ist beruhigend zu wissen, dass für bestimmte Modelle eine Erklärung vorliegt, die bestätigt, dass diese Gefahr ausgeschlossen ist. Die Shenzhen Seplos Technology Co., Ltd. garantiert, dass für die Modelle POLO-S-104, POLO-W-104, POLO-R-104 und andere, wenn sie mit Lifepo4-Zellen in Verbindung mit dem Seplos BMS verwendet werden, kein Risiko eines Thermal Runaway besteht.


Fazit

Abschließend lässt sich sagen, dass bei der Installation von PV-Systemen und Batteriespeichern der Brandschutz eine zentrale Rolle spielt. Die Einhaltung der OIB-Richtlinie 2 und die Berücksichtigung der Sicherheitsanforderungen können dazu beitragen, die Risiken zu minimieren und die Sicherheit sowohl der Installationen als auch der Gebäude zu gewährleisten. Bei der Verwendung von Seplos Speichern ist kein Batterieraum bis 100kwh notwendig.


Anhänge:

Die Beschlussfassung der Richtlinie erfolgte gemäß § 8 Z 12 der. Statuten durch die Generalversammlung des OIB. OIB-Richtlinie 2 Ausgabe Mai 2023


Thermal Runaway Declaration von Seplos





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